Kleingartenverein „Oberbruch 1977 e.V“
Infos für angehende Gärtner

Folgende Überlegungen sollten Sie sich vorher machen…


Der Erwerb eines Kleingartens in unseren Kleingartenverein beinhaltet Rechte und Pflichten eines jeden Vereinsmitgliedes.

Zum einen, ist es die Pflege der eigenen Parzelle, das kameradschaftliche Miteinander und der jährliche Beitrag für Umlage, Pacht, Mitgliedsbeiträge etc. Zum anderen ist da die Familie und / oder Freunde / oder der Beruf, die ihren Tribut fordern.

In diesem Zusammenhang stellen Sie sich die nachfolgenden Fragen…


Würde ich bereit sein, meine Parzelle zu pflegen und die Vereinssatzung sowie die Gartenbauordnung in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten?

Habe ich Lust und Zeit einen Garten langfristig zu bewirtschaften?


Würde mein Partner und / oder meine Kinder sich über einen Garten freuen und gerne mitmachen?

Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Kann ich die jährlichen Kosten tragen?

Wie viel kann ich für einen Garten als Ablösesumme zahlen?


Was wir als Verein haben wollen:

-GärtnerInnen, die sich an die gültige Garten- und Bauordnung halten.

-GärtnerInnen, die Ihren Kleingarten dauerhaft pflegen.

-GärtnerInnen, die sich mit Ihrer Familie ins Vereinsleben einbringen.

-GärtnerInnen mit der Bereitschaft zum kulturellen Austausch.

-GärtnerInnen die Vielfalt von Obst und Gemüse genauso schätzen und schützen wie die der Arten. 

-GärtnerInnen, die bereit zum umweltbewussten naturnahen Gärtnern sind.

-GärtnerInnen mit neuen Ideen.

-GärtnerInnen, die auch bereit sind, mal etwas mehr zu tun.  


Was wir als Verein nicht haben wollen …

-(Party –) GärtnerInnen, die Ihren Kleingarten überwiegend als „Party Location“ bzw. für Feste nutzen.

-GärtnerInnen, die immer aufgefordert werden müssen, Ihren Kleingarten zu pflegen.

-GärtnerInnen, die sich nicht an die gültige Gartenbauordnung halten.

-GärtnerInnen, die nicht pünktlich Ihre Jahresrechnung bezahlen.


Wie erhalte ich einen Garten?


Nun, zuerst einmal wird ein Garten frei….


Alle in unserer „Warteliste“ stehenden BewerberInnen, deren angegebene Preisvorstellung mit dem des zu vergebenen Gartens übereinstimmt, werden von uns eingeladen, diesen zu besichtigen und sich kennenzulernen.


Sollte der zu vergebende Garten in Frage kommen, und der scheidende Pächter vor Ort sein, kann auch das Laubeninnere besichtigt werden. Hierbei können Fragen und auch Angebote zu privaten Geräten, Möbeln etc. gemacht werden.


Alle in unserer „Warteliste“ stehenden BewerberInnen, deren vorher angegebene Preisvorstellung mit dem ermittelten Wert aus dem Gutachten des zu vergebenen Gartens übereinstimmen, werden von uns eingeladen, diesen von außen zu besichtigen.


Falls es mehrere BewerberInnen geben sollte, wird die Entscheidung über die Vergabe durch den erweiterten Vorstand getroffen.


Ist die Entscheidung gefallen, werden neue und alte PächterInnen gemeinsam zur Vertragsunterzeichnung eingeladen und der Übernahmetermin festgelegt, gleichzeitig werden Strom- und Wasserverbrauchsdaten (falls Anschlüsse vorhanden sind) abgelesen


Nach Begleichung aller Rechnungen werden schließlich die Schlüssel übergeben und der gärtnerischen Tätigkeit steht nichts mehr im Wege.

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